Ein Gefälligkeitsschaden umschreibt einen Schaden, der im Zuge eines unentgeltlichen (ohne Bezahlung) Freundschaftsdienstes entsteht.
Die Hilfe (Gefälligkeit) erfolgt freiwillig bzw. auf eine Bitte hin, ohne eine Verpflichtung zum Handeln.
Hilfst du Freunden oder Familienmitgliedern z.B. bei einem Umzug, handwerklich oder schaust nach der Wohnung während diese im Urlaub sind, handelst du auf „Gefälligkeit“
Verursachst du dabei einen Schaden musst du per Gesetz den Schaden NICHT bezahlen. Darum leisten auch die meisten Haftpflichtversicherungen NICHT.
Bei mir brauchst du dir im Schadensfall um Ärger mit deinen Freunden keine Sorgen machen. DENN hier sind Gefälligkeiten in der Haftpflichtversicherung mit abgedeckt!
Weiterer Vorteil bei uns: Auch daraus resultierende Personenschäden, also nicht nur die Sachschäden, werden hier übernommen.
Thomas Feldmeier
Finanzcoach Regensburg
Leierndorfer Str. 6a 84085 Langquaid
Tel.: 09452 93 98 601
Mobil: 0160 89 55 388
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